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Die Pferdeversicherung

Bei einer Pferdeversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung, die den Halter des Tieres finanziell absichert und für durch das Pferd verursachte Schäden aufkommt. Insbesondere durch die körperliche Größe und Kraft des Tieres besteht ein deutliches Risiko.

Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist der Tierhalter verpflichtet, die Verantwortung für die Handlungen des Pferdes zu übernehmen. Selbst wenn der Tierhalter nicht grob fahrlässig gehandelt hat kann er in vollem Umfang für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, so dass man in diesem Zusammenhang von einer Gefährdungshaftung spricht. Je nach Schwere des verursachten Schadens an Personen oder Gegenständen kann der Tierhalter mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen belangt werden, die unter Umständen die Zahlungsfähigkeit übersteigen oder eine Überschuldung zur Folge haben. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung des Pferdes unerlässlich.

Durch die Pferdeversicherung können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden umfassend abgedeckt werden und der Versicherungsnehmer ist finanziell entlastet. Die Leistungen, die in der Pferdeversicherung inbegriffen sind, können den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers angepasst werden und auf Wunsch auch auf mehrere Pferde ausgeweitet werden. Die Höhe der Versicherungssumme bezeichnet die betragliche Höchstgrenze, bis zu der Entschädigungszahlungen an den Geschädigten geleistet werden. Um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten betragen die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden einige Millionen Euro.

Je nach Schwere des Unfalls können durch das Pferd verursachte Personenschäden Krankenhauskosten und gegebenenfalls sogar Rehabilitationskosten nach sich ziehen. Bei besonders schweren Unfällen, die zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der geschädigten Person führen, ist außerdem eine lebenslange Rente zu zahlen, die ebenfalls von der Versicherungsgesellschaft getragen werden.

Sollte der Tierhalter mit ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen Dritter konfrontiert werden, wehrt der Versicherer diese ab.

Zusätzlich zum Besitzer des Pferdes können auch weitere Personen durch den Schutz der Pferdeversicherung finanziell abgesichert werden und sind im Falle eines Schadens keinem Risiko ausgesetzt. Hierzu können beispielsweise Hüter, Miteigentümer oder Reitbeteiligte zählen, die nur zeitweise das Tier betreuen. Vorteilhaft ist außerdem, dass der Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands und bei befristeten Aufenthalten im Ausland sogar weltweit gilt.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von der vereinbarten Versicherungssumme, der Anzahl der versicherten Personen sowie den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft ab.

 

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